Der Fahrzeughalter ist jene Person, auf deren Rechnung und Gefahr der Betrieb eines Fahrzeugs erfolgt. Die Person besitzt die dauernde Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Dies kann eine natürliche oder juristische Person sein. Wichtig zu wissen ist, welche Rechte und Pflichten ein Fahrzeughalter hat.
Wer Halter eines Fahrzeugs ist, kann dementsprechend daran festgemacht werden, wer die Fahrzeugkosten (Steuer, Versicherungen, etc.) trägt. Gehört das Fahrzeug einem Unternehmen, ist aus diesem Grund zunächst einmal die Geschäftsleitung die Halterin. Sie übernimmt somit immer die Verantwortung für jegliche Schadensfälle, sofern die Aufgabe nicht explizit an einen anderen Verantwortlichen delegiert wurde.
Übertragung der Halterpflichten im Fuhrpark
In Unternehmen ist es möglich, die Halterhaftung und die Halterpflichten von der Geschäftsleitung auf andere Verantwortliche zu übertragen. Dabei müssen jedoch einige Bedingungen eingehalten werden. Das Delegieren der Halterhaftung ist beispielsweise erst dann möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung im Arbeitsvertrag oder der Aufgabenbeschreibung festgelegt ist oder eine gesonderte Beauftragung vorliegt.
Sie sollten aber beachten: Nur eine fachlich und persönlich geeignete Person kann die Haftungsverantwortlichkeit stellvertretend für die Geschäftsleitung eines Unternehmens übernehmen. Wenn das Unternehmen also einen Fuhrparkleiter einstellen möchte, muss es sicherstellen, dass die gewählte Person über ausreichend Fachkompetenz und auch die entsprechenden Mittel zum Handeln verfügt. Ein Fuhrparkleiter muss also entweder eine Ausbildung oder Erfahrung in diesem Bereich mitbringen, ansonsten fällt die Halterhaftung wieder auf die Geschäftsleitung zurück. Selbst bei übertragener Halterhaftung an einen Fuhrparkleiter, muss die Geschäftsleitung regelmässig und stichprobenartig kontrollieren, ob dieser korrekt vorgeht.
Welche Kontrollmassnahmen müssen durchgeführt werden?
Der Fuhrparkleiter muss entsprechende Vorkehrungen treffen, dass möglichst wenige oder -im Idealfall- keine Schadensfälle entstehen, für die er zur Haftung herangezogen werden kann. Er muss beispielsweise die Eignung jedes Fahrers (beispielsweise durch Führerscheinkontrolle) überprüfen, den technischen und einsatzbezogenen Zustand jedes Fahrzeugs im Fuhrpark mit regelmässigen Kontrollchecks testen, sowie die Ladungssicherung beaufsichtigen. Wichtige Schlagworte sind auch die Unfallverhütungsvorschriften oder der Dienstwagenüberlassungsvertrag.
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