Ein Fuhrparkleiter muss auf jeder Kleinigkeit im Fuhrpark ein Auge haben — eine komplexe Aufgabe, die nicht zu unterschätzen ist. Gleichzeitig bedeutet dies auch, dass er derjenige ist, der bei Schadensfällen im Fuhrpark rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Grund dafür ist die Halterhaftung.
Was bedeutet Halterhaftung?
Haftung bedeutet das Einstehen für eine Schuld. Die Verantwortung wird für eine Schuld oder einen Schadensfall übernommen. Um das spezielle Prinzip der Halterhaftung zu verstehen, muss ihre Grundlage, die Gefährdungshaftung, bekannt sein. Eine Gefährdungshaftung findet dann statt, wenn es sich um eine Haftung für Schäden handelt, die aus einer erlaubten Gefahr hervorgegangen sind. Als erlaubte Gefahr gelten nach §7 des Strassenverkehrsgesetz (StVG) bestimmte erlaubte Tätigkeiten bei denen unvermeidlich eine gewisse Gefährdung der Umgebung mit einher geht — dazu zählt beispielsweise ein Kraftfahrzeug. Das bedeutet: Wer ein Kraftfahrzeug besitzt, muss damit rechnen, dass über kurz oder lang einmal ein Schaden an diesem entsteht und er für diesen Schaden aufkommen muss. Auch kann es vorkommen, dass ein Mensch durch das Fahrzeug verletzt oder sogar getötet wird oder ein hoher Sachschaden entsteht. In diesem Fall muss der Schaden erstattet oder Schmerzensgeld gezahlt werden.
Betrachten Sie das Beispiel Fuhrpark; Die erlaubte Gefahr stellen somit alle Fahrzeuge dar, die vom Unternehmen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Es wird davon ausgegangen, dass von in Betrieb genommenen Fahrzeugen, eine Gefahr ausgehen kann und Schäden entstehen können, zum Beispiel durch Unfälle (§7 StvG, Kraftfahrzeughaftung). Ist dies der Fall, so muss für die entstandenen Sach- oder Personenschäden gemäss Schadensrecht eingestanden werden.
Wichtig: Die alleinige Verantwortung fällt hier dem Fahrzeughalter zu — dies wird als Halterhaftung bezeichnet. Das Prinzip kann je nach Halterverantwortlichkeit für ein einziges Fahrzeug gelten oder aber auch für mehrere.

Photo by Victor Sánchez Berruezo / Unsplash
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