Die LSVA (leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe) ist eine abhängige eidgenössische Abgabe, die vom Gesamtgewicht, der Emissionsstufe sowie den gefahrenen Kilometern des Fahrzeuges bemessen wird. Die LSVA gilt für Motorfahrzeuge und deren Anhänger, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen, dem Gütertransport dienen, im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Erfahren Sie mehr über die LSVA-Tarif.
Wie wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe bemessen?
Die Höhe der LSVA ist für in- und ausländische Fahrzeuge gleich. Sie wird nach den folgenden Faktoren berechnet:
- Der Zahl der innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zurückgelegten Kilometer
- Dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges
- Den Emissionen des Fahrzeuges (gemäss der Emissionsklassifikation der EU)
Hier ein Beispiel, wie Sie LSVA berechnen können:
Massgebendes Gewicht: 50 t
Tarif nach Emission: 2.79 Rp / km
Gefahrene Kilometer: 250 km
Total Kosten: 34 875 Rp. = 348.75 CHF
Berechnung: 50 x 2.79 x 250 = 34878 Rp. = 348.75 CHF

Photo by Jack B / Unsplash
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