In der Schweiz wird die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf alle Lastwagen und Transportfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von mindestens 3,5 Tonnen erhoben. Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Gewicht des Fahrzeugs, der gefahrenen Strecke sowie den Emissionswerten. Ziel der Schwerverkehrsabgabe ist es, die von Lastwagen verursachten Kosten für Strassenunterhalt, Umweltschäden und Gesundheitsbelastungen zu decken. Sie gilt für in- und ausländische Fahrzeuge und wird auf dem gesamten Schweizer Strassennetz erhoben.
Kosten
Die LSVA muss für alle Motorfahrzeuge und deren Anhänger entrichtet werden, die
- ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweisen,
- dem Gütertransport dienen und
- im In- und Ausland immatrikuliert sind und das öffentliche Strassennetz der Schweiz befahren.
Wie sich die Kosten genau zusammensetzen und welche die aktuellen Tarife sind, erfahren Sie hier: LSVA-Tarif.
Abrechnung der Schweizer Schwerverkehrsabgabe
Wie wird die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe bemessen?
Die Höhe der LSVA ist für in- und ausländische Fahrzeuge gleich. Sie wird nach den folgenden Faktoren berechnet:
- Der Zahl der innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein zurückgelegten Kilometer
- Dem zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeuges
- Den Emissionen des Fahrzeuges (gemäss der Emissionsklassifikation der EU)
Hier ein Beispiel, wie Sie LSVA Schweiz berechnen können:
Massgebendes Gewicht: 50 t
Tarif nach Emission: 2.79 Rp / km
Gefahrene Kilometer: 250 km
Total Kosten: 34 875 Rp. = 348.75 CHF
Berechnung: 50 x 2.79 x 250 = 34878 Rp. = 348.75 CHF
Neues System zur Deklaration
Ab Ende 2025 erhebt die Schweiz die Schwerverkehrsabgabe mit einem neuen digitalen System: Fahrzeughalter wählen dafür einen privaten Anbieter für die Datenerfassung, das bisherige Einbaugerät entfällt. LSVA III ist flexibler, zeitgemäss und fördert Innovation.
Wir von EPS/Nufatron sind angehender NETS-Anbieter und arbeiten daran, eine moderne digitale Plattform zu entwickeln, die sich individuellen Bedürfnissen anpasst. Weitere Infos zu unserer Softwarelösung zur Deklaration der LSVA 3 finden Sie hier: tranSvias LSVA

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